Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Absicherungsstrategie auf complymate.de
Fassung F2, gültig für Bestellungen ab dem 23.10.2026. Neu gegenüber der Fassung vom 21.10.2026: drei Pläne aus einem Fragebogen (§ 1, § 2), Vertragsschluss und Lieferung per E-Mail ohne Bestellbestätigung (§ 4, § 5), Nutzungsrecht mit der bestimmungsgemäßen Weitergabe (§ 8), eine Berichtigung durch Neuerstellung auf Anfrage (§ 9 Abs. 3), Geld-zurück-Garantie je Plan (§ 9a), keine Hinweise bei Rechtsänderungen (§ 11 Abs. 2). Für frühere Bestellungen gilt § 1 Abs. 3.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für den Kauf der digitalen Produkte der Absicherungsstrategie über die Website complymate.de: „Personalisierter Kennzeichnungsplan“, „Personalisierter KI-Pflichtenplan“ und „Personalisierter Datenschutzplan“ (jeweils „Plan“). Anbieter und Vertragspartner ist die Clience.Legal Rechtsanwalts GmbH, Am Veitsbronner Weg 23, 90556 Seukendorf, Amtsgericht Fürth HRB 21199, vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Darius Dubiel, Telefon 0911 97129576, E-Mail kanzlei@clience.legal (nachfolgend „Anbieterin“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die einen Plan für ihr eigenes Unternehmen erwerben. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Für Bestellungen des „KI-Compliance-Starter Team“ und des „KI-Compliance-Starter Kennzeichnung“ gelten die Bedingungen in der Fassung, die bei der Bestellung galt. Die bis zum 23.10.2026 geltende Fassung bleibt unter complymate.de/agb-starter abrufbar.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Pläne sind digitale Produkte. Vor der Bestellung beantwortet der Kunde auf der Website einen Fragebogen zu seinem Einsatz von KI und wählt die Pläne, die er bestellt. Aus seinen Antworten und seiner Firmierung (§ 4 Abs. 2) stellt die Anbieterin jeden bestellten Plan automatisiert nach ihrem festen Regelwerk zusammen; die Zusammenstellung beruht ausschließlich auf den Angaben des Kunden. Eine inhaltliche Prüfung dieser Angaben durch die Anbieterin findet nicht statt.
(2) Die Pläne umfassen:
- Kennzeichnungsplan: eine PDF-Datei mit dem Ergebnis je angegebenem Inhalt, den Aufgaben, Wortlaut und Platzierung jeder Kennzeichnung, Hinweisen zu den angegebenen Kanälen, Texten zum Kopieren, Regeln für den Einsatz von KI und einem Prüfprotokoll; dazu ein ZIP-Archiv mit den Label-Texten, einer Anleitung und, soweit der Plan eine Plakette verlangt, den Label-Grafiken (SVG und PNG, hell und dunkel),
- KI-Pflichtenplan: eine PDF-Datei mit dem Plan der Pflichten des Unternehmens als Anwender von KI und ihrer Termine, einer KI-Richtlinie, Vorlagen (etwa KI-Inventar, Schulungsplan, Freigabe eines KI-Tools, Meldung eines Vorfalls) und einem Prüfprotokoll; dazu ein Foliensatz zur Schulung der Beschäftigten (PowerPoint),
- Datenschutzplan: eine PDF-Datei mit dem Plan für den Einsatz von KI mit personenbezogenen Daten und der Einordnung der angegebenen Tools, Regeln für Daten in KI-Tools, Texten für Datenschutzerklärung und Hinweise, einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zum Einsatz von KI und einem Prüfprotokoll; soweit sich aus den Antworten ein Bedarf ergibt, zusätzlich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Kunden des Kunden und eine vorbefüllte Datenschutz-Folgenabschätzung.
Welche Abschnitte ein Plan enthält, richtet sich nach den Antworten des Kunden.
(3) Die Pläne sind Muster und Anleitungen zur eigenverantwortlichen Verwendung. Felder zum Ausfüllen und gelb markierte Stellen hat der Kunde selbst zu prüfen und zu ergänzen; die Pläne weisen darauf hin. Jede PDF-Datei nennt auf der ersten Seite Erstellungsdatum und Rechtsstand und trägt den Vermerk „Erstellt nach dem festen Regelwerk der Clience.Legal Rechtsanwalts GmbH aus Ihren Angaben vom [Datum]. Keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.“; eine Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt (§ 3).
§ 3 Keine Rechtsberatung, kein Mandat
(1) Der Kauf eines Plans ist keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis zur Anbieterin. Es findet keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls des Kunden statt; die Pläne werden nach einem festen Regelwerk aus den Angaben des Kunden zusammengestellt. Das gilt auch für die E-Mail, mit der die Anbieterin die Pläne liefert.
(2) Die Pläne ersetzen keine rechtliche Beratung. Ob sie für die konkrete Lage des Kunden ausreichen, kann nur eine Prüfung im Einzelfall ergeben; sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und kann gesondert beauftragt werden. Ein solcher Auftrag kommt nur durch gesonderte Vereinbarung zustande.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pläne auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde beantwortet den Fragebogen und wählt die Pläne. Im Bestellschritt bestätigt er seine Unternehmereigenschaft und seine Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung. Mit „Weiter zur Zahlung“ übermittelt er seine Antworten; die Anbieterin prüft sie auf Vollständigkeit, speichert sie mit der Bestellung und leitet den Kunden zur Zahlung an Stripe weiter (§ 6 Abs. 3). Auf der Zahlungsseite erhebt Stripe die Rechnungsanschrift und die Firmierung des Kunden mit höchstens 160 Zeichen; die Firmierung erscheint in den Plänen. Eingabefehler kann der Kunde bis zum Abschluss der Zahlung auf der Website und auf der Zahlungsseite berichtigen. Mit Abschluss des Zahlungsvorgangs bei Stripe gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin den Zahlungseingang bestätigt: durch die Bestätigungsseite nach der Zahlung, durch die Rechnung per E-Mail oder durch die Liefermail (§ 5 Abs. 1), je nachdem, was zuerst erfolgt. Bestellt der Kunde mehrere Pläne in einem Bestellschritt, kommt für jeden Plan ein eigener Vertrag zustande; bezahlt wird gemeinsam.
(4) Eine gesonderte Bestätigung des Zugangs der Bestellung erhält der Kunde nicht; § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist insoweit abbedungen (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Vertragsdaten (Rechnungsnummer, Plan, Preis) erhält der Kunde mit der Rechnung, die Stripe im Namen der Anbieterin per E-Mail versendet. Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert; diese Bedingungen sind auf der Website abrufbar und speicherbar.
§ 5 Bereitstellung
(1) Die Anbieterin erstellt die bestellten Pläne unmittelbar nach dem Zahlungseingang automatisiert aus den gespeicherten Antworten und sendet sie mit allen Dateien im Anhang in einer E-Mail an die Adresse, die der Kunde bei der Zahlung angegeben hat (Liefermail). Erstellung und Versand dauern in der Regel wenige Minuten. Die Rechnung versendet Stripe gesondert (§ 6 Abs. 3).
(2) Schlägt die automatisierte Erstellung oder der Versand fehl, wird die Anbieterin benachrichtigt und liefert die Pläne nachträglich oder erstattet den Kaufpreis; die Rechte des Kunden aus § 9 bleiben unberührt.
(3) Die Pläne stehen außerdem mindestens 24 Monate ab Kauf im Kundenkonto unter complymate.de/konto zum Herunterladen bereit. Besteht unter der bei der Zahlung angegebenen Adresse noch kein Konto, entsteht es mit der Zahlung; ein Passwort setzt der Kunde über „Passwort vergessen“. Der Kunde ist gehalten, die Pläne nach Erhalt zu sichern.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesene Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; der Gesamtbetrag einschließlich Steuer wird vor Abschluss der Zahlung angezeigt.
(2) Ein zeitlich begrenzter Einführungspreis gilt bis zu dem auf der Website genannten Enddatum einschließlich; maßgeblich ist das Datum der Bestellung.
(3) Die Zahlung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) als Zahlungsdienstleister. Kartendaten erreichen die Anbieterin nicht. Die Rechnung erstellt und versendet Stripe im Namen der Anbieterin per E-Mail.
§ 7 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), besteht kein Widerrufsrecht.
§ 8 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht, die Pläne und ihre Dateien für das eigene Unternehmen zu nutzen, zu vervielfältigen und für eigene Zwecke zu bearbeiten. Eigenes Unternehmen ist der Unternehmer, dessen Name oder Firmierung zur Bestellung erfasst ist (§ 4 Abs. 2).
(2) Nicht gestattet sind die Weitergabe oder der Weiterverkauf der Pläne oder wesentlicher Teile an Dritte, ihre öffentliche Zugänglichmachung sowie ihre Verwendung zur Beratung Dritter oder zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots. Ausgenommen ist die Verwendung, für die die Pläne bestimmt sind: die Veröffentlichung der Texte zum Kopieren, der Label-Grafiken und der Label-Texte in den eigenen Inhalten und auf dem eigenen Auftritt des Kunden, die Übernahme der Texte für Datenschutzerklärung und Hinweise in seine eigenen Datenschutzinformationen, die Weitergabe von KI-Richtlinie, Regeln, Vorlagen und Foliensatz an die eigenen Beschäftigten und an Personen, die für den Kunden mit KI arbeiten, die Verwendung des Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit den eigenen Kunden sowie die Weitergabe an eigene Berater, den eigenen Datenschutzbeauftragten und den Betriebsrat zur Prüfung.
(3) Urheberrechtliche Schranken (§§ 44a ff. UrhG) bleiben unberührt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen.
(2) Vereinbarte Beschaffenheit ist: Die Pläne werden nach dem in § 2 beschriebenen Regelwerk aus den Angaben des Kunden zusammengestellt und entsprechen dem im Plan ausgewiesenen Rechtsstand (§ 11). Nicht vereinbart ist, dass die Pläne ohne die in § 2 Abs. 3 genannten Ergänzungen des Kunden vollständig oder für seinen Einzelfall abschließend geeignet sind.
(3) Beruht ein Mangel darauf, dass der Kunde im Fragebogen unzutreffende Angaben gemacht hat, ist das kein Mangel der Pläne. Für die Pläne eines Bestellschritts kann der Kunde seine Antworten innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf einmal kostenlos berichtigen lassen; dazu teilt er die Änderung formlos an kanzlei@clience.legal mit. Die Anbieterin erstellt die Pläne dann neu und liefert sie nach § 5 Abs. 1; die Auswahl der Pläne ändert eine Berichtigung nicht. § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 9a Geld-zurück-Garantie
(1) Ist der Kunde mit einem Plan nicht zufrieden, erstattet die Anbieterin dessen Kaufpreis vollständig, wenn der Kunde ihr das innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf formlos an kanzlei@clience.legal mitteilt. Hat der Kunde mehrere Pläne in einem Bestellschritt gekauft, kann er die Mitteilung auf einzelne Pläne beschränken; erstattet wird dann deren Kaufpreis.
(2) Mit der Erstattung erlischt das Nutzungsrecht nach § 8 an den Dateien des erstatteten Plans; spätere Lieferungen nach § 9 Abs. 3 umfassen ihn nicht. Die Rechte des Kunden aus § 9 bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach Absatz 1 und die Beweislastverteilung zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 11 Rechtsstand der Pläne
(1) Die Pläne geben den in ihnen ausgewiesenen Rechtsstand wieder. Der Verkauf ist technisch gesperrt, wenn dieser Rechtsstand seine hinterlegte Gültigkeit überschritten hat und nicht bestätigt oder angepasst wurde.
(2) Rechtsvorschriften, Auslegung und Behördenpraxis ändern sich. Die Anbieterin schuldet die Pläne nach dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Lieferung. Eine Pflicht, bereits gelieferte Pläne an spätere Rechtsänderungen anzupassen, besteht nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht.