Allgemeine Geschäftsbedingungen für den KI-Compliance-Starter (Team und Kennzeichnung)
(1) Diese Bedingungen gelten für den Kauf der digitalen Produkte „KI-Compliance-Starter Team“ und „KI-Compliance-Starter Kennzeichnung“ (jeweils „Starter“) über die Website complymate.de. Anbieter und Vertragspartner ist die Clience.Legal Rechtsanwalts GmbH, Am Veitsbronner Weg 23, 90556 Seukendorf, Amtsgericht Fürth HRB 21199, vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Darius Dubiel, Telefon 0911 97129576, E-Mail kanzlei@clience.legal (nachfolgend „Anbieterin“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Starter für ihr eigenes Unternehmen erwerben. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(1) Der KI-Compliance-Starter Team ist ein digitales Produkt. Aus den zehn Antworten des KI-Checks und den vier Angaben zum Unternehmen des Kunden (Firmierung, Betriebsrat, Beschäftigtenzahl, Datenschutzbeauftragter) werden automatisiert individuell zusammengestellte Musterdokumente erzeugt. Der kostenlose KI-Check kann vor dem Kauf durchlaufen werden, ist dafür aber nicht Voraussetzung; Antworten und Angaben, die bei der Bestellung noch nicht vorliegen, trägt der Kunde nach der Zahlung in seinem Kundenkonto nach (§ 5 Abs. 1). Die Zusammenstellung beruht ausschließlich auf den eigenen Angaben des Kunden; eine inhaltliche Prüfung dieser Angaben durch die Anbieterin findet nicht statt.
(2) Der Starter Team umfasst:
(3) Der KI-Compliance-Starter Kennzeichnung ist ein digitales Produkt für Unternehmer, die Inhalte mit KI erstellen oder bearbeiten. Aus den Angaben des Kunden im Konfigurator auf complymate.de/kennzeichnung (gewählte Inhaltsarten, Antworten je Inhaltsart, Kanäle, Adresse der Website) wird automatisiert nach dem festen Regelwerk der Anbieterin ein Kennzeichnungsplan zusammengestellt; die Zusammenstellung beruht ausschließlich auf diesen Angaben. Der Starter Kennzeichnung umfasst:
(4) Die Dokumente sind Muster zur eigenverantwortlichen Verwendung. Gelb markierte Stellen der Richtlinie und orange hinterlegte Zellen des Inventars sind vom Kunden selbst zu prüfen beziehungsweise zu ergänzen; die Dokumente weisen darauf hin. Die Dokumente des Starter Kennzeichnung tragen den Vermerk „Automatisch erstellt nach dem festen Regelwerk der Clience.Legal Rechtsanwalts GmbH, Rechtsstand [Datum]. Keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.“; eine Prüfung des Einzelfalls findet auch hier nicht statt (§ 3).
(1) Der Kauf des Starters ist keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis zur Anbieterin. Es findet keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls des Kunden statt; die Dokumente werden nach einem festen Regelwerk aus den Angaben des Kunden zusammengestellt.
(2) Die Dokumente ersetzen keine rechtliche Beratung. Ob die erzeugten Dokumente für die konkrete Lage des Kunden ausreichen, kann nur eine Prüfung im Einzelfall ergeben; sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und kann gesondert beauftragt werden. Ein solcher Auftrag kommt nur durch gesonderte Vereinbarung zustande.
(1) Die Darstellung des Starters auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde bestätigt im Bestellschritt seine Unternehmereigenschaft und seine Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung und wird zur Zahlung an Stripe weitergeleitet (§ 6 Abs. 3); den kostenlosen KI-Check kann er zuvor durchlaufen, muss es aber nicht. Beim Starter Kennzeichnung stellt der Kunde seinen Plan vor dem Bestellschritt im Konfigurator zusammen; die Angaben werden mit der Bestellung übernommen. Auf der Zahlungsseite erhebt Stripe die Rechnungsanschrift und die Firmierung des Kunden, beim Starter Kennzeichnung seinen Namen oder seine Firmierung. Mit Abschluss des Zahlungsvorgangs bei Stripe gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin den Zahlungseingang bestätigt (Bestätigungsseite nach der Zahlung oder Bestellbestätigung per E-Mail, je nachdem, was zuerst erfolgt). Bestellt der Kunde den Starter Kennzeichnung und den Starter Team in einem Bestellschritt, kommt für jedes Produkt ein eigener Vertrag zustande; bezahlt wird gemeinsam.
(4) Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten (Bestellnummer, Leistung, Preis) mit der Bestellbestätigung per E-Mail; diese Bedingungen sind auf der Website abrufbar und speicherbar.
(1) Die Dokumente werden automatisiert erstellt und im Kundenkonto zum Herunterladen bereitgestellt, sobald die Antworten des Checks und die vier Angaben nach § 2 Abs. 1 vollständig vorliegen: Liegen sie mit dem Zahlungseingang bereits vollständig vor, unmittelbar nach dem Zahlungseingang; andernfalls unmittelbar nachdem der Kunde sie in seinem Kundenkonto vervollständigt hat. Beim Starter Kennzeichnung liegen alle Angaben mit der Bestellung vor; die Dokumente werden unmittelbar nach dem Zahlungseingang erstellt. Die Erstellung selbst dauert in der Regel wenige Minuten. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt, sobald alles bereitliegt. Ändert der Kunde eine Angabe später, werden die Dokumente als neue Fassung erstellt; die früheren Fassungen bleiben im Kundenkonto abrufbar.
(2) Schlägt die automatisierte Erstellung fehl, wird die Anbieterin benachrichtigt und stellt die Dokumente nachträglich bereit oder erstattet den Kaufpreis; die Rechte des Kunden aus § 9 bleiben unberührt.
(3) Die Dokumente stehen mindestens 24 Monate ab Kauf im Konto zum Herunterladen bereit. Der Kunde ist gehalten, die Dokumente nach der Bereitstellung herunterzuladen und zu sichern.
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesene Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; der Gesamtbetrag einschließlich Steuer wird vor Abschluss der Zahlung angezeigt.
(2) Ein zeitlich begrenzter Einführungspreis gilt bis zu dem auf der Website genannten Enddatum einschließlich; maßgeblich ist das Datum der Bestellung.
(3) Die Zahlung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) als Zahlungsdienstleister. Kartendaten erreichen die Anbieterin nicht.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), besteht kein Widerrufsrecht.
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht, die erzeugten Dokumente für das eigene Unternehmen zu nutzen, zu vervielfältigen und für eigene Zwecke zu bearbeiten. Eigenes Unternehmen ist die Gesellschaft, die als Firmierung zur Bestellung erfasst ist; das ist die auf der Zahlungsseite als Rechnungsangabe erhobene oder die vom Kunden in seinem Kundenkonto eingetragene Firmierung. Beim Starter Kennzeichnung ist eigenes Unternehmen der Unternehmer, dessen Name oder Firmierung zur Bestellung erfasst ist.
(2) Nicht gestattet sind die Weitergabe oder der Weiterverkauf der Dokumente oder wesentlicher Teile an Dritte, ihre öffentliche Zugänglichmachung sowie ihre Verwendung zur Beratung Dritter oder zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots. Ausgenommen ist die bestimmungsgemäße Veröffentlichung der Label-Grafiken, der Label-Texte und des Website-Hinweises des Starter Kennzeichnung in den eigenen Inhalten und auf dem eigenen Auftritt des Kunden; dafür sind sie bestimmt.
(3) Urheberrechtliche Schranken (§§ 44a ff. UrhG) bleiben unberührt.
(1) Es gelten die gesetzlichen Regeln über Verträge zur Bereitstellung digitaler Inhalte.
(2) Vereinbarte Beschaffenheit ist: Die Dokumente werden nach dem in § 2 beschriebenen Regelwerk aus den Angaben des Kunden zusammengestellt und entsprechen dem im Dokument ausgewiesenen Rechtsstand (§ 11). Nicht vereinbart ist, dass die Dokumente ohne die in § 2 Abs. 4 genannten Ergänzungen des Kunden vollständig oder für seinen Einzelfall abschließend geeignet sind.
(3) Beruht ein Mangel darauf, dass der Kunde im Check oder bei den Angaben zu seinem Unternehmen unzutreffende Angaben gemacht hat, ist das kein Mangel der Dokumente. Beim Starter Team kann der Kunde jede dieser Angaben in seinem Kundenkonto jederzeit einzeln berichtigen; die Dokumente werden dann als neue Fassung erstellt (§ 5 Abs. 1). Beim Starter Kennzeichnung kann der Kunde die Angaben aus dem Konfigurator innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zweimal kostenlos in seinem Kundenkonto berichtigen; der Plan wird dann als neue Fassung erstellt (§ 5 Abs. 1). § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
(1) Ist der Kunde mit dem Starter Kennzeichnung oder dem Starter Team nicht zufrieden, erstattet die Anbieterin den Kaufpreis dieses Produkts vollständig, wenn der Kunde ihr das innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf formlos an kanzlei@clience.legal mitteilt. Hat der Kunde beide Produkte in einem Bestellschritt gekauft, kann er die Mitteilung auf eines von ihnen beschränken; erstattet wird dann dessen Kaufpreis.
(2) Mit der Erstattung erlischt das Nutzungsrecht nach § 8 an den Dokumenten des erstatteten Produkts. Die Rechte des Kunden aus § 9 bleiben unberührt.
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach Absatz 1 und die Beweislastverteilung zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
(1) Die Dokumente geben den in ihnen ausgewiesenen Rechtsstand wieder. Der Verkauf ist technisch gesperrt, wenn dieser Rechtsstand seine hinterlegte Gültigkeit überschritten hat und nicht bestätigt oder angepasst wurde.
(2) Rechtsvorschriften, Auslegung und Behördenpraxis ändern sich. Die Anbieterin schuldet die Dokumente nach dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Bereitstellung. Eine Pflicht, bereits ausgelieferte Dokumente an spätere Rechtsänderungen anzupassen, besteht nicht; die Fristen-Updates nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 informieren über Stichtage, die Hinweise nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 über Änderungen der Rechtslage zur Kennzeichnung.
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht.